THW Jugend Wesel

Du hast Lust auf ein interessantes Hobby? Wenn ja, dann bist Du hier genau richtig. Wenn Du Freunde finden möchtest, Teamwork, Spaß und Technik Dich ansprechen, dann schaue Dir mal die Jugendseite genauer an. Im Bereich der Ausbildung wird genau beschrieben was dich erwartet. Wenn Du dann Interesse bekommen haben solltest, dann findest Du unter dem Punkt Junghelfer werden, die Punkte die Du neben Dir selber mit einbringen müsstest. Unter dem Punkt Dienstplan findest Du die nächsten Jugenddienste und im Punkt kontakt findest Du die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zur Jugendleitung um einen Termin abzusprechen, an dem wir uns persönlich bekannt machen können. Wir zählen auf DICH!!

Betreuung der Jugendlichen

Der Jugendbetreuer

Die Junghelfer werden von ehrenamtlichen Helfern (Jugendbetreuer/in genannt) des THWs betreut. Diese Jugendbetreuer müssen eine abgeschlossene Grundausbildung besitzen und einen speziellen Jugendbetreuerlehrgang absolvieren. Auf diesem Jugendbetreuerlehrgang wird der Umgang mit Kindern und Gruppen vermittelt, aber auch wichtige Gesetze und Regelungen (Aufsichtspflicht, Jugendschutzgesetz) und THW-relevante Inhalte werden thematisiert, da diese für Jugendbetreuer unverzichtbar sind. Nachdem der Jugendbetreuer/die Jugendbetreuerin diese Qualifikationen erreicht hat, besuchen sie regelmäßig Seminare auf Bundes- und Landesebene, in denen sie sich ständig weiterbilden können. 

Der Jugendbetreuer ist Mitglied des Stabes eines THW-Ortsverbands. Er ist somit dem stellvertretenden Ortsbeauftragten unterstellt.

Die wichtigste Unterscheidung zwischen dem Jugendbetreuer und dem Jugendleiter liegt darin, dass der Jugendbetreuer Mitglied der Bundesanstalt THW ist und die Interessen der Jugendgruppe gegenüber dem THW zu vertreten hat und als Ansprechpartner der Jugend zu Fragen das THW und den OV betreffend zur Verfügung steht. Der Jugendgruppenleiter hingegen ist Mitglied der THW-Jugend und ist der eigentliche Leiter der Jugendgruppe. Ihm steht der Betreuer nur beratend zur Seite.

Der (Orts-)Jugendleiter

Er ist Funktionsträger der THW-Jugend e. V. (früher Jugendgruppenleiter). Man hat hier den Namen Jugendleiter aus dem BGB/KJHG ins Leben gerufen und die Eigenkreation („Jugendgruppenleiter“) der THW-Jugend e. V. gestrichen. Damit verbunden ist klar, dass der Jugendleiter rechtsfähig sein muss und das 18. Lebensjahr vollendet haben muss. Er ist der „Vereinsvorsitzende“. Gibt es im OV/Zuständigkeitsbereich nur eine Jugendgruppe, ist er automatisch Ortsjugendleiter. Anderenfalls müsste aus dem Kreis der Jugendleiter ein Ortsjugendleiter gewählt werden.

Der Jugendsprecher

Damit das Demokratieverständnis unter den Jugendlichen geprägt werden kann, wurde die Funktion Jugendsprecher ins Leben gerufen. Er ersetzt die Funktion des Jugendgruppenleiters. Er ist letztlich das Bindeglied zwischen allen. Der Jugendsprecher kann minderjährig sein. Er sollte (muss aber nicht) das 16. Lebensjahr vollendet haben.

So sehen Jugenddienste aus: